Formulare · WKO / ÖVI
Formulare für Kauf, Verkauf und Miete
Die aktuellen Formulare der österreichischen Immobilienwirtschaft im IMMOXX-Layout, ausfüllbar am Bildschirm: Aufträge, Anbote und die gesetzlichen Nebenkostenübersichten. Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand Oktober 2026.
Weiter unten erklären wir alles in einfacher Sprache. Wer schon Bescheid weiss und lieber rechnet: Immobilien-Rechner — Kaufnebenkosten, Leistbarkeit, Mietrendite, Grunderwerbsteuer. Sie verkaufen privat, ohne Makler? Neutrale Vorlagen ohne Provisionsregelung.
Gesamtpaket
13 Formulare · 1,8 MB
Alle als ZIP ladenAusfüllbare PDFs, Download sofort, ohne Anmeldung.
Aufträge und Verträge
Die Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Maklerbüro: Alleinvermittlungsauftrag, schlichter Vermittlungsauftrag, Maklervertrag mit Interessenten und Suchauftrag.
ÖVI-Form 11
Alleinvermittlungsauftrag
Maklervertrag gem. § 14 Maklergesetz für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Mit Provisionsvereinbarung, Energieausweis-Hinweis und Widerrufsbelehrung.
ÖVI-Form 10
Vermittlungsauftrag
Schlichter Maklervertrag ohne Exklusivität. Gleiche Struktur wie der Alleinvermittlungsauftrag, aber unbefristet und jederzeit kündbar.
ÖVI-Form 22
Maklervertrag mit Interessenten
Vereinbarung mit der Käufer- oder Mieterseite, inklusive Provisionsregelung und Rücktrittsrechten nach FAGG.
ÖVI-Form 23
Suchauftrag Mietwohnung
Auftrag der Wohnungssuchenden an das Maklerbüro mit Suchprofil, Provisionsvereinbarung und Erstauftraggeber-Hinweis.
Anbote
Verbindliche Kauf- und Mietanbote der Interessentenseite, wie sie über das Maklerbüro an die Eigentümer übermittelt werden. Für Kaufobjekte stehen zwei Wege zur Wahl: das IMMOXX-Kaufanbot mit Provisionsvereinbarung oder die von der WKO vorgegebenen ÖVI-Kaufanbote 44a und 44b ohne Provisionsvereinbarung. Letztere erwähnen die Vermittlungsprovision nicht — dazu gehört das Beiblatt „Provisionshinweis zum Kaufanbot“ unten.
IMMOXX-Formular
Kaufanbot mit Provisionsvereinbarung
Fünfseitiges IMMOXX-Kaufanbot für Grundstück und Einfamilienhaus: Parteien, Kaufgegenstand mit Beschaffenheit, Kaufpreis mit gesondertem Fahrnis-Zeitwert, Vertragserrichtung, Lasten und Übergabe, ergänzende Vereinbarungen. Die Vermittlungsprovision steht als eigener Vertrag in Punkt 7 mit eigener Unterschrift, Kostenübersicht-Datum und FAGG-Belehrung; Bindungsfrist, Vorbehalte, Rücktrittsrechte, Unterschrift Käufer und Annahme Verkäufer — oder ein Gegenangebot des Verkäufers mit eigener Bindungsfrist und dessen Annahme.
ÖVI-Form 44a
Kaufanbot Wohnungseigentum (ohne Provisionsvereinbarung)
Das von der WKO vorgegebene ÖVI-Kaufanbot für Eigentumswohnungen: Parteien, Kaufgegenstand, Kaufpreis, Bindungsfrist, Übergabe, Vertragserrichtung und Nebenabreden. Die Vermittlungsprovision ist darin nicht geregelt — sie ergibt sich aus dem Maklervertrag mit Interessenten und dem Beiblatt „Provisionshinweis zum Kaufanbot“, das mitunterschrieben wird.
ÖVI-Form 44b
Kaufanbot Grundstück / Einfamilienhaus (ohne Provisionsvereinbarung)
Das von der WKO vorgegebene ÖVI-Kaufanbot für Grundstücke und Einfamilienhäuser: Parteien, Kaufgegenstand, Kaufpreis, Bindungsfrist, Übergabe, Vertragserrichtung und Nebenabreden. Die Vermittlungsprovision ist darin nicht geregelt — sie ergibt sich aus dem Maklervertrag mit Interessenten und dem Beiblatt „Provisionshinweis zum Kaufanbot“, das mitunterschrieben wird.
ÖVI-Form 55
Mietanbot Wohnung
Mietanbot für Wohnungen im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG. Mietzins, Kaution, Vertragsdauer und Nebenabreden als ausfüllbare Felder. Die Provision regelt der Suchauftrag bzw. der Maklervertrag mit dem Interessenten.
Informationen für Kunden
Die gesetzlich vorgesehenen Nebenkostenübersichten samt Rücktrittsrechten und Muster-Widerrufsformular, die jeder Auftraggeber vor Vertragsabschluss erhält.
ÖVI-Form 13K
Nebenkostenübersicht Kauf / Verkauf / Baurecht
Provision, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren, Vertragserrichtung, Rücktrittsrechte und Widerrufsformular für Kauf und Verkauf.
ÖVI-Form 13M
Nebenkostenübersicht Miete / Pacht
Provision, Kaution, Vergebührung, Betriebskosten, Energieausweis, Rücktrittsrechte und Widerrufsformular für Miete und Pacht.
Ergänzende IMMOXX-Unterlagen
Eigene Formulare von IMMOXX, kein WKO/ÖVI-Formular. Sie ergänzen die amtlichen Vordrucke dort, wo diese objektbezogene Zahlen brauchen oder die Provision unerwähnt lassen. Das IMMOXX-Kaufanbot mit Provisionsvereinbarung steht oben bei den Anboten.
IMMOXX-Formular
Kostenübersicht § 30b MaklerG (Kauf)
Objektbezogene Aufstellung der Kosten, die der Käuferseite erwachsen: Provision, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vertragserrichtung, Gesamtsumme. Mit Empfangsbestätigung, Rücktrittsrechten und Widerrufsformular. Vor Abschluss des Maklervertrags zu übergeben.
IMMOXX-Beiblatt
Provisionshinweis zum Kaufanbot
Einseitiges Beiblatt zu den ÖVI-Kaufanboten 44a und 44b, die die Provision selbst nicht erwähnen: beziffert Satz, Netto, USt und Brutto zum konkreten Anbot, verweist auf Maklervertrag und Kostenübersicht § 30b und wird vom Anbotsteller mitunterschrieben. Beim IMMOXX-Kaufanbot mit Provisionsvereinbarung nicht nötig.
IMMOXX-Formular
Besichtigungsschein Kauf
Bestätigung der Erstbesichtigung, die der Interessent beim Termin unterschreibt: Objekt und Datum, Namhaftmachung durch IMMOXX, vorherige Unkenntnis der Gelegenheit, Vertraulichkeit, Nahverhältnis, Vermittlungshonorar 3 % zzgl. USt und Erhalt der Nebenkostenübersicht. Freiwilliges Ankreuzfeld für Finanzierungsinformation. Die Besichtigung selbst ist unverbindlich und kostenlos.
Ausfüllen
PDF laden und in Acrobat, Vorschau oder im Browser öffnen. Felder ausfüllen, speichern, die Eingaben bleiben im Dokument. Telefon, E-Mail und QR-Code in der Fußzeile sind klickbar.
Aktualität
Die ÖVI-Formulartexte sind unverändert. Wir stellen neue Fassungen der Wirtschaftskammer hier zentral bereit. Bitte keine älteren Kopien weiterverwenden.
Rückfragen
iX immo GmbH · +43 676 842 489 100 · office@immoxx.at. Ein Anruf kostet nichts.
Rechnen
Diese Seite erklärt. Wer die Zahlen für sein eigenes Objekt will, rechnet sie selbst: Immobilien-Rechner — Kaufnebenkosten, Leistbarkeit, Mietrendite, Grunderwerbsteuer, Mieten oder Kaufen.
Maklerwesen in einfacher Sprache
Was ein Makler tut, wann er Geld bekommt, was Sie unterschreiben und was ein Kauf wirklich kostet — erklärt für Menschen, die das nicht jeden Tag machen.
Warum dieser Teil hier steht
Die meisten Menschen kaufen oder verkaufen ein- oder zweimal im Leben eine Immobilie. Die Sprache rund um dieses Geschäft ist aber für Leute gemacht, die es jeden Tag tun: Alleinvermittlungsauftrag, Erfolgsprinzip, Bestellerprinzip, § 30b. Das ist kein guter Zustand, und er ist nicht in Ihrem Interesse.
Auf dieser Seite steht deshalb in normaler Sprache, was ein Makler macht, wann er bezahlt wird, was Sie mit welchem Blatt unterschreiben und was zum Kaufpreis noch dazukommt. Der Paragraf steht dahinter — für alle, die nachlesen wollen, nicht als Hürde.
Wer versteht, was er unterschreibt, verhandelt besser. Auch mit uns. Das ist mir lieber als ein Kunde, der nachher überrascht ist.
Florian Kulterer
Mag. Florian Kulterer · Geschäftsführer iX immo GmbH · Immobilientreuhänder
+43 676 842 489 999 · fk@immoxx.at · Graz, Oktober 2026

So läuft ein Verkauf ab — in sieben Schritten
- 1
Erstgespräch und Bewertung
Wir sehen uns das Objekt an und sagen Ihnen, was es am Markt bringt. Kostenlos, unverbindlich, kein Formular.
- 2
Auftrag
Alleinvermittlungsauftrag oder schlichter Vermittlungsauftrag. Vorher bekommen Sie die Nebenkostenübersicht mit allen Kosten und Rücktrittsrechten.
- 3
Unterlagen und Vermarktung
Grundbuch, Pläne, Energieausweis. Dann Fotos, Video, Exposé, Portale — bei Bedarf auch still, ohne Inserat.
- 4
Besichtigung
Die Interessentenseite erhält vor dem Maklervertrag die Kostenübersicht nach § 30b und unterschreibt den Maklervertrag mit Interessenten.
- 5
Kaufanbot
Verbindliches Angebot mit Preis, Übergabe und Bindungsfrist. Die Provision steht als eigener Punkt mit eigener Unterschrift darin.
- 6
Annahme und Kaufvertrag
Notar oder Rechtsanwalt errichtet den Vertrag, der Kaufpreis geht auf ein Treuhandkonto, Unterschriften werden beglaubigt.
- 7
Grundbuch und Übergabe
Eintragung des Eigentums, Übergabeprotokoll, Zählerstände, Schlüssel. Die Provision wird mit dem rechtswirksamen Vertrag fällig.
Was ein Makler tut — und wann er Geld bekommt
Die Grundregel zuerst: Ein Makler wird aus dem Erfolg bezahlt, nicht aus dem Aufwand.
Was macht ein Immobilienmakler eigentlich?
Er bringt zwei Seiten zusammen, die ohne ihn nicht zusammenkommen: jemanden, der verkaufen oder vermieten will, und jemanden, der kaufen oder mieten will. Dazwischen liegt die Arbeit: Bewertung, Unterlagen, Fotos, Inserate, Besichtigungen, Verhandlung, Begleitung bis zur Vertragsunterschrift. Rechtlich heisst das Vermittlung — der Makler wird nicht Ihr Vertreter und unterschreibt nichts für Sie.
Kostet mich ein Erstgespräch oder eine Besichtigung etwas?
Nein. Beratung, Bewertung und Besichtigung sind kostenlos. Bezahlt wird erst, wenn ein Geschäft zustande kommt. Wer Ihnen vorher Geld für die Bewertung verrechnet, arbeitet nicht so wie wir.
Wann entsteht die Provision?
Erst, wenn der Kauf- oder Mietvertrag durch die Vermittlung des Maklers wirklich zustande kommt. Das nennt das Gesetz Erfolgsprinzip (§ 7 Maklergesetz). Kein Vertrag, keine Provision. Zwei Dinge müssen zusammenkommen: Der Makler war für Sie tätig, und der Abschluss geht auf diese Tätigkeit zurück.
Was passiert, wenn der Kauf am Ende platzt?
Dann fällt in der Regel keine Provision an. Es gibt Ausnahmen, und die stehen im Gesetz (§ 15 Maklergesetz): etwa wenn eine Seite den Abschluss ohne beachtenswerten Grund vereitelt oder einen Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig beendet. Diese Fälle sind selten — sie sollen verhindern, dass jemand die Arbeit nutzt und den Makler am Ende umgeht.
Was bedeutet Doppelmakler?
Der Makler ist für beide Seiten tätig, für Verkäufer und Käufer. Das ist in Österreich üblich und erlaubt, muss aber offengelegt werden. Beide Seiten zahlen dann jeweils ihre eigene Provision. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, für wen wir sonst noch tätig sind.
Die Aufträge: wer beauftragt wen
Ein Maklervertrag ist kein Kaufvertrag. Er regelt nur, dass wir für Sie suchen oder vermarkten dürfen — und was das im Erfolgsfall kostet.
Was ist der Unterschied zwischen Alleinvermittlungsauftrag und Vermittlungsauftrag?
Beim Alleinvermittlungsauftrag beauftragen Sie für eine bestimmte Zeit nur ein Maklerbüro. Beim schlichten Vermittlungsauftrag dürfen Sie parallel selbst verkaufen oder weitere Makler beauftragen. Der Unterschied ist keine Formalie: Nur der Alleinvermittlungsauftrag rechtfertigt den Vorschuss an Arbeit und Geld, den eine aktive Vermarktung mit Fotos, Video, 360-Grad-Tour und bezahlten Inseraten bedeutet.
Wie lange läuft ein Alleinvermittlungsauftrag?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf er mit einem Verbraucher höchstens sechs Monate laufen (§ 14 Maklergesetz). Danach endet er von selbst oder wird neu vereinbart. Bei anderen Objekten — Zinshaus, Gewerbe, Grundstück — ist die Dauer frei vereinbar.
Was ist ein Maklervertrag mit Interessenten?
Das ist die Vereinbarung mit der Käufer- oder Mieterseite. Sie hält fest, dass wir für Sie suchen und begleiten, und was die Provision im Erfolgsfall kostet. Ohne diese Unterschrift gibt es auf Ihrer Seite keine Provisionspflicht — deshalb bekommen Sie sie vor der Besichtigung und nicht danach.
Was ist ein Suchauftrag?
Der umgekehrte Fall: Sie suchen etwas Bestimmtes und beauftragen uns aktiv damit — auch mit Objekten, die nie inseriert werden. Bei Mietwohnungen ist der Suchauftrag zusätzlich wichtig, weil er festhält, dass Sie als Erste beauftragt haben. Das entscheidet, wer die Provision zahlt.
Kann ich einen unterschriebenen Auftrag wieder loswerden?
Wenn Sie den Auftrag nicht in unserem Büro unterschrieben haben — also am Telefon, per E-Mail, bei Ihnen zu Hause oder in der Wohnung — können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Ein Musterformular dafür liegt jeder Nebenkostenübersicht bei. Danach gilt, was im Vertrag steht.
Provision: Höhe, Zeitpunkt, wer zahlt
Der Teil, der am meisten Ärger macht, wenn er zu spät zur Sprache kommt. Deshalb steht er bei uns vor der Besichtigung schriftlich fest.
Wie hoch darf die Provision beim Kauf sein?
Es gibt gesetzliche Höchstsätze je Auftraggeber (§ 12 Immobilienmaklerverordnung): bis 36.336,42 Euro Kaufpreis höchstens 4 Prozent, zwischen 36.336,42 und 48.448,51 Euro ein Fixbetrag von 1.453,46 Euro, ab 48.448,51 Euro höchstens 3 Prozent. Dazu kommen 20 Prozent Umsatzsteuer. Üblich sind bei uns 3 Prozent plus Umsatzsteuer, also 3,6 Prozent vom Kaufpreis. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das 12.000 Euro netto und 14.400 Euro brutto.
Wer zahlt beim Kauf die Provision?
In Österreich üblicherweise beide Seiten, jede ihre eigene. Der Verkäufer zahlt aus dem Alleinvermittlungsauftrag, der Käufer aus dem Maklervertrag mit Interessenten oder aus der Provisionsvereinbarung im Kaufanbot. Wie hoch Ihr Anteil ist, steht vor der Besichtigung in der Kostenübersicht — nicht erst im Anbot.
Muss ich als Mieter Provision zahlen?
In aller Regel nein. Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip (§ 17a Maklergesetz): Provision zahlt, wer den Makler beauftragt hat — bei inserierten Mietwohnungen ist das der Vermieter. Sie zahlen nur dann, wenn Sie uns von sich aus mit der Suche beauftragt haben und wir für dieses Objekt nicht schon für den Vermieter tätig waren. Das ist der Grund, warum der Suchauftrag ein eigenes Formular ist.
Wann muss ich die Provision zahlen?
Sie wird fällig, wenn das vermittelte Geschäft rechtswirksam zustande gekommen ist — beim Kauf also mit dem beidseitig unterschriebenen Kaufvertrag, nicht schon mit dem Anbot und nicht erst mit der Eintragung im Grundbuch. Die Rechnung kommt danach, meist über den Vertragserrichter mit den übrigen Kosten.
Warum steht die Provision jetzt direkt im Kaufanbot?
Weil sie sonst untergeht. Die amtlichen Kaufanbot-Vordrucke erwähnen die Vermittlungsprovision mit keinem Wort — man unterschreibt ein verbindliches Angebot über mehrere hunderttausend Euro, und die Frage, was der Makler kostet, kommt darin nicht vor. In unserem Kaufanbot ist die Provision Punkt 7: ein eigener Kasten, eine eigene Unterschrift, mit Prozentsatz, Betrag und dem Datum der Kostenübersicht, die Sie vorher bekommen haben. Sie unterschreiben also nichts, das Sie nicht vorher gelesen haben.
Für Fortgeschrittene: Provision und alle Nebenkosten für Ihren Kaufpreis ausrechnen →
Das Kaufanbot: was Sie da unterschreiben
Das Kaufanbot ist der Punkt, an dem es ernst wird. Es ist keine Interessensbekundung, sondern ein verbindliches Angebot.
Was ist ein Kaufanbot?
Ihr schriftliches, verbindliches Angebot an die Verkäuferseite: dieses Objekt, dieser Preis, dieser Übergabetermin, gültig bis zu einem bestimmten Tag. Nimmt die Verkäuferseite innerhalb dieser Frist an, ist der Kauf im Kern geschlossen — auch ohne Notar. Der spätere Kaufvertrag schreibt das nur noch sauber aus.
Bin ich an mein Anbot gebunden?
Ja, bis die Bindungsfrist abgelaufen ist. Solange können Sie es nicht einfach zurückziehen. Deshalb: Finanzierung vorher klären, Zusagen der Bank schriftlich, und alles, was Ihnen wichtig ist, ins Anbot schreiben. Was nicht drinsteht, ist nicht vereinbart — auch wenn es bei der Besichtigung gesagt wurde.
Kann ich von meinem Anbot zurücktreten?
Es gibt zwei Rücktrittsrechte für Verbraucher. Erstens: Wenn Sie eine Wohnung für Ihren dringenden Wohnbedarf am Tag der Erstbesichtigung angeboten oder gekauft haben, können Sie binnen einer Woche zurücktreten (§ 30a Konsumentenschutzgesetz). Zweitens: Haben Sie den Maklervertrag ausserhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen, gelten 14 Tage (§ 11 FAGG). Beide Belehrungen samt Musterformular liegen den Unterlagen bei — lesen Sie sie, bevor Sie unterschreiben.
Was passiert nach der Annahme?
Ein Vertragserrichter — Notar oder Rechtsanwalt — schreibt den Kaufvertrag. Der Kaufpreis geht nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf ein Treuhandkonto des Vertragserrichters. Erst wenn alles erledigt ist — lastenfreie Übergabe, Grunderwerbsteuer, Eintragung im Grundbuch — wird das Geld freigegeben. Von der Annahme bis zur Eintragung vergehen üblicherweise zwei bis vier Monate.
Wozu die Anzahlung, und was ist Treuhand?
Die Anzahlung zeigt, dass Sie es ernst meinen. Sie liegt auf dem Treuhandkonto, nicht beim Verkäufer und nicht beim Makler. Treuhand heisst: Ein unabhängiger Dritter hält das Geld und gibt es erst frei, wenn beide Seiten geliefert haben. Für Sie ist das der wichtigste Schutz im ganzen Ablauf. Zahlen Sie niemals einen Kaufpreis direkt an eine Privatperson.
Was ein Kauf zusätzlich kostet
Der Kaufpreis ist nicht der Preis. Rechnen Sie mit rund 9 bis 10 Prozent obendrauf.
Welche Kosten kommen zum Kaufpreis dazu?
Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent, Eintragungsgebühr im Grundbuch 1,1 Prozent, Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung üblicherweise 1 bis 3 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer, Beglaubigung der Unterschriften rund 150 Euro, Eingabegebühr im elektronischen Rechtsverkehr rund 51 Euro, dazu die Vermittlungsprovision von 3 Prozent plus Umsatzsteuer. Wer eine Finanzierung braucht, zahlt für die Eintragung des Pfandrechts zusätzlich 1,2 Prozent der Pfandsumme. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das grob 36.000 bis 40.000 Euro Nebenkosten.
Was ist die Kostenübersicht nach § 30b?
Eine schriftliche Aufstellung genau dieser Kosten — nicht allgemein, sondern gerechnet auf Ihr Objekt und Ihren Preis. Wir müssen sie Ihnen aushändigen, bevor Sie einen Maklervertrag unterschreiben (§ 30b Maklergesetz). Sie ist kein Kleingedrucktes, sondern Ihr Rechenblatt: Wenn die Summe unten nicht zu Ihrer Finanzierung passt, ist das vor der Besichtigung besser gemerkt als danach.
Welche Kosten hat die Mieterseite?
Kaution, üblicherweise drei Bruttomonatsmieten, verzinst angelegt und am Ende zurückzuzahlen. Vergebührung: Mietverträge über Wohnungen sind seit November 2017 gebührenfrei, bei Geschäftsräumen fällt 1 Prozent an. Betriebskosten und Heizung laufend zusätzlich zur Miete. Provision in der Regel nicht, siehe Bestellerprinzip.
Für Fortgeschrittene: Kaufnebenkosten, Leistbarkeit und Mietrendite selbst durchrechnen →
Unterlagen und Pflichten
Was Sie brauchen, bevor eine Immobilie überhaupt auf den Markt kann.
Brauche ich einen Energieausweis?
Ja. Wer verkauft oder vermietet, muss den Energieausweis bereits im Inserat mit den Kennwerten angeben, ihn bei der Besichtigung vorlegen und ihn spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss aushändigen (Energieausweis-Vorlage-Gesetz). Er gilt zehn Jahre. Fehlt er, gilt zumindest eine dem Baujahr entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart — das kann teuer werden.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Übergabevertrag aus dem eigenen Erwerb, Baubewilligung und Einreichplan, Energieausweis, bei Wohnungseigentum zusätzlich Nutzwertgutachten, Wohnungseigentumsvertrag, letzte Jahresabrechnung, Höhe der Rücklage und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Bei vermieteten Objekten alle Mietverträge. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrem Fall wirklich fehlt.
Was bedeuten Grundbuchauszug, EZ, KG und GST?
Das Grundbuch ist das öffentliche Verzeichnis, wer welches Grundstück besitzt und welche Lasten darauf liegen. KG ist die Katastralgemeinde, also der Bezirk im Grundbuch. EZ ist die Einlagezahl — die Akte, in der ein Eigentum mit allen zugehörigen Grundstücken steht. GST ist die einzelne Grundstücksnummer. In der Einlage stehen drei Blätter: wem es gehört, wie gross es ist und was darauf lastet — Hypotheken, Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte.
Was ist Grundverkehr?
Bei manchen Grundstücken muss eine Behörde dem Kauf zustimmen, bevor er ins Grundbuch kommt: bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen, bei Baugrundstücken je nach Bundesland und beim Erwerb durch Personen ohne Wohnsitz im EWR. In der Steiermark ist das die Grundverkehrsbehörde. Der Kaufvertrag steht dann unter einer aufschiebenden Bedingung — er wird erst mit der Genehmigung wirksam.
Die Formulare auf dieser Seite
Welches Blatt wofür — und worin sich die drei Kaufanbote unterscheiden.
Welche Formulare brauche ich, um meine Immobilie über einen Makler zu verkaufen?
Zwei: den Alleinvermittlungsauftrag oder den schlichten Vermittlungsauftrag als Grundlage, und die Nebenkostenübersicht Kauf und Verkauf, die Sie vorher bekommen. Alles Weitere — Kostenübersicht, Maklervertrag mit Interessenten, Kaufanbot — betrifft die Käuferseite und läuft über uns.
Welches Kaufanbot nehme ich?
Drei Formulare stehen zur Wahl. Das fünfseitige IMMOXX-Kaufanbot mit Provisionsvereinbarung für Grundstück und Einfamilienhaus regelt alles in einem Dokument — Lasten, Beschaffenheit, Nebenabreden, Vertragserrichter, die Provision als eigenen Punkt mit eigener Unterschrift und ein Blatt für das Gegenangebot des Verkäufers. Die von der Wirtschaftskammer vorgegebenen ÖVI-Kaufanbote 44a (Wohnungseigentum) und 44b (Grundstück, Einfamilienhaus) sind die amtlichen Vordrucke ohne Provisionsvereinbarung; zu ihnen gehört das Beiblatt Provisionshinweis zum Kaufanbot. Bei Bauträgerverträgen oder komplizierten Konstellationen fragen Sie uns — wir bereiten das Anbot dann mit Ihnen gemeinsam vor.
Was bedeutet „ohne Provisionsvereinbarung“ bei den ÖVI-Kaufanboten 44a und 44b?
Diese Vordrucke erwähnen die Vermittlungsprovision mit keinem Wort. Wer sie ausfüllt, unterschreibt ein verbindliches Angebot, in dem nicht steht, was der Makler kostet. Die Provision ergibt sich dann aus dem Maklervertrag mit Interessenten und der Kostenübersicht, die Sie vor der Besichtigung bekommen haben. Damit sie trotzdem schwarz auf weiss beim Anbot liegt, gehört zu 44a und 44b das Beiblatt Provisionshinweis zum Kaufanbot — es beziffert Satz, Netto, Umsatzsteuer und Brutto zum konkreten Anbot und wird mitunterschrieben.
Was ist der Besichtigungsschein?
Ein einseitiges IMMOXX-Formular, das der Interessent beim Besichtigungstermin unterschreibt. Es hält fest, welches Objekt wann erstmals besichtigt wurde, dass IMMOXX die Gelegenheit genannt hat und dass der Interessent die Nebenkostenübersicht kennt. Die Besichtigung selbst bleibt unverbindlich und kostenlos — das steht ausdrücklich drin. Ein Honorar entsteht nur, wenn über IMMOXX tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt.
Sind die Formulare am Bildschirm ausfüllbar?
Ja. Alle PDFs enthalten Formularfelder und Ankreuzfelder. Sie füllen sie in Acrobat, in der Vorschau am Mac oder direkt im Browser aus, speichern und senden sie per E-Mail. Die Eingaben bleiben im Dokument. Telefonnummern, E-Mail-Adressen und der QR-Code in der Fusszeile sind anklickbar.
Sind das die offiziellen Formulare der Wirtschaftskammer?
Die Aufträge, Anbote und Nebenkostenübersichten sind die aktuellen ÖVI-Formulare, die der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO empfiehlt. Die Formulartexte sind unverändert, ergänzt nur um Logo und Firmendaten. Unter Ergänzende IMMOXX-Unterlagen finden Sie eigene Formulare von uns — sie stammen nicht von der Wirtschaftskammer und sind als IMMOXX-Formular gekennzeichnet.
Was passiert nach dem Download?
Nichts. Sie bekommen das PDF sofort, ohne Anmeldung, und wir erfahren nicht, wer es geladen hat. Sie gehen mit dem Download keine Verpflichtung ein — weder eine Provision noch einen Auftrag. Fragen zum Ausfüllen oder zum Ablauf beantworten wir gern am Telefon.
Diese Erklärungen sind allgemeine Information in einfacher Sprache und ersetzen keine Rechtsberatung. Massgeblich ist im Einzelfall Ihr Vertrag; die genannten Sätze und Fristen entsprechen dem Stand Oktober 2026. Bei Fragen rufen Sie an — das ist kostenlos, und es ist unser Beruf.
