Finanzierung
Verkaufen & neu kaufen · Rechner

Verkaufen und neu kaufen: was bleibt für die nächste Immobilie?

Aus Ihrem angenommenen Verkaufserlös, dem offenen Kredit und den Verkaufskosten ergibt sich, wie viel Eigenkapital in den nächsten Kauf fließen kann — und wie viel Finanzierung dann noch nötig ist. Jede Zahl ist Ihre Annahme und jederzeit änderbar; gerechnet wird in Ihrem Browser.

Den Erlös kennt erst der Markt. Eine fundierte Einschätzung bekommen Sie bei einer Bewertung mit Vor-Ort-Termin — das ist der erste Schritt; die Finanzierung ergibt sich daraus.

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Ihre bisherige Immobilie

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Verkaufskosten — einzeln, veränderbar

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Eigenmittel und Reserve

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Die neue Immobilie — optional

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Jahre

So ist die Rechnung gemeint

Der Verkaufserlös ist Ihre Annahme. Er ist weder ein garantierter Erlös noch der Wert, mit dem eine Bank die Immobilie beleiht. Kosten, die nur bei Ihnen anfallen — etwa eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Immobilienertragsteuer —, setzt der Rechner nur an, wenn Sie einen Betrag eintragen; geschätzt wird nichts. Jeder Posten zählt genau einmal. Liegt der Restkredit über dem Erlös, bleibt das Ergebnis negativ und ist so ausgewiesen.

Eine fundierte Einschätzung des Verkaufswerts bekommen Sie mit der Bewertung; wie viel Finanzierung danach nötig ist, rechnen Sie hier oder auf der Finanzierungsseite für Graz nach.

Stand der gesetzlichen Werte: 28.10.2026; Quellen: GrEStG 1987 § 7 Abs. 1 Z 3 (Normalsteuersatz); GGG TP 9 lit. b Z 1 (Eintragung des Eigentumsrechts); GGG TP 9 lit. b Z 4 (Eintragung des Pfandrechts); Immobilienmaklerverordnung § 15 Abs. 1 Z 1 (Höchstprovision Kauf), zuzüglich USt.

Repräsentatives Beispiel

Gesamtkreditbetrag€ 250.000
Laufzeit30 Jahre (360 Monatsraten)
Sollzinssatz3,50 % p. a., fix für die gesamte Laufzeit
Effektiver Jahreszins3,78 %
Monatsrate€ 1.123
Bearbeitungsgebühr€ 2.500
Schätzgebühr€ 500
Pfandrechtseintragung (1,2 %)€ 3.600
Zu zahlender Gesamtbetrag€ 410.740

Rechenannahme IMMOXX Finance, Stand 13.10.2026; kein Angebot. Die tatsächlichen Konditionen hängen von Bonität, Eigenmitteln und Bank ab. Pfandrechtseintragung nach GGG TP 9 lit. b Z 4 (Eintragung des Pfandrechts).