Die staatlichen Gebühren beim Immobilienkauf in Österreich: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Grundbucheintragung 1,1 % und — bei Finanzierung — Pfandrecht 1,2 %.
Sofortige Berechnung der staatlichen Gebühren.
Grundlage der Pfandrechtseintragung. Voreingestellt: 80 % des Kaufpreises.
Steuer und Grundbuchgebühren gesamt.
Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren sind gesetzlich fixiert und in ganz Österreich gleich. Sie werden über den Vertragserrichter abgewickelt.
Auf den Kaufpreis, an das Finanzamt. Wird vom Vertragserrichter selbstberechnet und abgeführt.
Gerichtsgebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts — die rechtliche Sicherung Ihres Eigentums.
Nur bei Finanzierung: Eintragung des Pfandrechts der Bank, berechnet von der eingetragenen Pfandsumme.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Österreich 3,5 % des Kaufpreises. Sie fällt bundesweit einheitlich bei jedem entgeltlichen Erwerb einer Liegenschaft an und wird über den Vertragserrichter selbstberechnet und an das Finanzamt abgeführt.
Die Eintragung des Eigentumsrechts kostet 1,1 % des Kaufpreises. Bei Finanzierung kommt für die Eintragung des Pfandrechts zusätzlich 1,2 % der eingetragenen Pfandsumme hinzu.
Bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie wird die Steuer nicht mit 3,5 % vom Verkehrswert, sondern nach einem gestaffelten Stufentarif (0,5 % bis 3,5 %) vom Grundstückswert berechnet. Dieser Rechner bildet den Regelfall des entgeltlichen Kaufs ab.
Neben den staatlichen Gebühren fallen Vertragserrichtung/Notar (ca. 1–3 % zzgl. USt) und meist die Maklerprovision (bis 3,6 % brutto) an. Die vollständige Summe zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess — inklusive Abwicklung mit Vertragserrichter und Finanzierung.
Dieser Rechner bildet den Regelfall des entgeltlichen Immobilienkaufs ab: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Grundbucheintragung 1,1 %, Pfandrechtseintragung 1,2 % (Stand 2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung — für den konkreten Fall wenden Sie sich an Ihren Vertragserrichter oder an IMMOXX.